Waffenortnung

§ 1

 

Definition

 

Als Waffen werden in dieser Ordnung alle zeitgenössischen Waffen bis zum 12. Und 13. Jahrhundert betrachtet. Alle neuzeitlichen Waffen sind generell verboten. Dies beinhaltet Schwerter in einhändiger bis zweihändiger Ausführung, Kurze Stichwaffen, Kettenwaffen, stumpfe Schlag- und Hiebwaffen, Stangenwaffen in stumpfer und scharfer Ausführung sowie Bogen und Armbrust.

 

§ 2

 

Allgemeines

 

Das Tragen von Waffen als Requisite auf Sippenveranstaltungen ist genehmigt, sofern nicht gegen derzeitig geltende Gesetze verstoßen wird.

 

§ 3

 

Umgang mit Waffen

 

1. Werden Waffen zum Kostüm getragen, sind diese in einer geeigneten Aufbewahrung gesichert mitzuführen.

 

a) Schwerter sind in Scheiden unterzubringen, die ein Verletzen an der Klinge ausschließen. Zusätzlich muss das Schwert in der Scheide gesichert sein.

 

b) Dolche und Messer sind wie Schwerter zu behandeln.

 

c) Äxte mit scharfen Klingen müssen eine Scheide für die Klinge aufweisen und sicher an Gurt oder Kostüm getragen werden.

 

d) Stumpfe Waffen werden am Kostüm oder Gurt getragen.

 

e) Stangenwaffen werden vertikal getragen und flach auf dem Boden oder dafür vorgesehenen Ständern abgelegt.

 

f) Schusswaffen dürfen generell nie geladen oder benutzt werden. Pfeile und Bolzen werden in Köchern oder Waffengurten nur zur Dekoration aufbewahrt.

 

g) Alle von Abs. 1a bis 1f abweichende Waffen müssen generell mit größter Vorsicht in geeigneten Aufbewahrungen transportiert und gesichert werden.

 

2. Waffen, die der Requisite dienen, aber nicht getragen werden, müssen mit geeigneten Maßnahmen, z.B. Ketten und Vorhängeschlössern, gegen Benutzung und Diebstahl gesichert werden.

 

3. Die Benutzung von Waffen geschieht auf eigene Haftung und ist auf Vereinsveranstaltungen generell untersagt.

 

4. Jedes Vereinsmitglied ist für seine Waffen und dem Missbrauch durch zweite bzw. dritte selbst verantwortlich. Für Waffen, die dem Verein zur Requisite dienen, ist jedes Vereinsmitglied voll verantwortlich, wobei die Lagerwache die Verantwortung über Dekorationswaffen übernimmt.

 

§ 4

 

Verstoß gegen die Waffenordnung

 

Verstöße gegen die Waffenordnung werden durch Sippenstrafen oder Ausschluss aus der Sippe geahndet. Fahrlässige Verstöße, die zur Verletzung eines zweiten bzw. dritten führen oder mehrmalige Verstöße trotz Ermahnung werden mit sofortigen Ausschluss aus der Sippe belegt.

 

 

 

( Der Vorstand )

 

Impressum

Die Muenchner-Sippe wird 
vertreten durch:

René Binder 

 

eMail:Muenchner-sippe@gmx.de