Verhalten auf Veranstaltungen

 § 1

 

 Definition

 

Als Veranstaltung wird jede Zusammenkunft der Sippenmitglieder betrachtet, wenn sie vom Vorstand oder Vorstand als solche bindend festgelegt wird.

 

 

 

§ 2

 

 Ausschreibung

 

Jede Veranstaltung muss spätestens 2 Wochen vor Beginn vom Vorstand angekündigt werden. Jedes Mitglied, das an einer Veranstaltung teilnehmen will, muss sich bis zum festgelegten Einschreibetermin schriftlich und bindend anmelden.

 

 

 

§ 3

 

 Pflichten

 

a) Auf allen Veranstaltungen ist in einem festgelegten Zeitraum Kostümpflicht.

 

 

 

b) Pflichttermine auf Veranstaltungen, die meist ein Bestandteil des Vertrages zwischen dem Veranstalter und der Sippe sind, sind für alle Teilnehmenden bindend.

 

 

 

c) Jedes teilnehmende Mitglied muss sich an die vom Vorstand vorgeschriebenen Verhaltensregel halten.

 

 

 

d) Die Kostüme müssen optisch dem 14. bis 15. Jahrhundert entsprechen. Brillen müssen soweit gesundheitlich möglich durch Kontaktlinsen oder zeitgenössische Sehhilfen ersetzt werden. Armbanduhren oder sonstige technische Geräte dürfen optisch nicht sichtbar sein. Während Pflichtveranstaltungen wie z.B. Umzügen sind Handys oder andere technische Geräte die akustische Signale aller Art abgeben abzuschalten und optisch zu verbergen (Taschen, Beutel etc.).

 

 

 

 § 4

 

 Verstoß gegen die Verhaltensordnung

 

Verstöße gegen die Verhaltensordnung werden durch Sippenstrafen oder Ausschluß aus der Sippe geahndet, außer sie sind durch Krankheit, höhere Gewalt oder sonstigen triftigen Gründen bedingt.

 

 

 

( Der Vorstand )

 

 

 

Impressum

Die Muenchner-Sippe wird 
vertreten durch:

René Binder 

 

eMail:Muenchner-sippe@gmx.de