§ 1
Beitragshöhe und -häufigkeit
Die Beitragszahlung ist einmal monatlich zum 15. fällig.
Mitgliedsbeitrag:
Erwachsene ab 18.Jahre 10,00€/Monat
Jugendliche 13-18.Jahre 5,00€/Monat
Kinder 0-12.Jahre 0,00€/Monat
Der Vorstand kann im Einzelfall, insbesondere bei Schülern, Studenten und Bedürftigen, den Beitrag auf die Hälfte festsetzen.
§ 2
Verlust oder Beendigung der Mitgliedschaft
Kündigung der Mitgliedschaft durch die Sippe oder das Mitglied. Die Kündigung kann zu jedem 1. des Folgemonats durchgeführt werden. Kündigungsfrist beträgt zwei Wochen. Bei Kündigung außerhalb der Frist besteht die Mitgliedschaft bis zum 1. des nächsten Monats.
§ 3
Verwendung der Sippenmittel
1. Ausgaben bis 25,- Euro sind von jedem Mitglied nach Absprache mit dem Vorstand zu tätigen.
2. Ausgaben bis 150,- Euro sind nur durch den Vorstand oder die Mitgliederversammlung zu beschließen.
3. Ausgaben über 150,- Euro sind durch die Mitgliederversammlung zu beschließen.
4. Alle Ausgaben, die regelmäßig erfolgen und eine vertragliche Bindung mit sich bringen, sind durch die Mitgliederversammlung zu beschließen.
5. Alle Einnahmen und Ausgaben sind vom Kassier schriftlich bzw. elektronisch in einem Kassenbuch festzuhalten. Mindestens zweimal im Jahr muss dem Vorstand sowie einmal im Jahr der Mitgliederversammlung ein Kassenbericht vorgelegt werden. Jedes aktive Sippenmitglied darf das Kassenbuch einsehen.
( Der Vorstand )