Ausrüstungsordnung

Kleidung und Ausrüstung

 

1. Sippenkleidung, Wappen, Symbole und der Schriftzüge der Sippe darf während der durch die Sippe durchgeführten Veranstaltungen getragen werden. Eine Verwendung im privaten Bereich bzw. auf besuchten Märkten ist nicht vorgesehen, kann aber unter Einhaltung dieser Marktordnung durch den Vorstand genehmigt werden.

2. Jedes Mitglied ist für den Zustand der Zelte, des Zeltvorplatzes und des Zeltinneren zuständig. Darunter fällt ebenfalls die Ordnung der persönlichen Sachen. Müllplätze werden eingerichtet.

3. Damit ein einheitliches Bild entsteht und bestehen bleibt, sollten Zelte nur in der Form eines Einmast-Rundzeltes, oder 2-Mastzelte, sowie Lagerplanen und Baldachine in der Farbe "Natur" angeschafft und aufgestellt werden. Neukauf, idealerweise nach Rücksprache oder Beratung durch den Vorstand.

 

Grundausrüstung

 

Jedes Mitglied hat folgende Gewandung an sich zu tragen und Grundausrüstung zu besitzen und auf den Märkten mitzubringen, für die jeder selbst verantwortlich ist. Als da wären:

1. Kleidung:

• Hemd / Tunika,

• Hose / Bruche + Beinlinge oder Kleid / Rock,

• passendes Schuhwerk

2. Persönliche Ausrüstung:

• Messer, Löffel (Holz), Holzschale, Holzbrett (Stullen Brett)

• Sitzgelegenheit (Kiste), Tisch (geteilt mit weiteren Mitgliedern entsprechend der Tischgröße)

• Schlaf- / Übernachtungsgelegenheit (Zelt, Plane oder Mantel)

 

Gültigkeit

Die Ausrüstungsordnung ist Bestandteil der Sippenordnungen (SO) der Muenchner-Sippe und hat mit Gründung der Sippe ab 01.01.2014 Gültigkeit

 

 

Impressum

Die Muenchner-Sippe wird 
vertreten durch:

René Binder 

 

eMail:Muenchner-sippe@gmx.de