Lagerrichtlinien

01).

Jeder ist für seine Schlafstätte, bzw. Unterbringungsmöglichkeiten selbst verantwortlich

 

02).

Fremdzelte sind Tabu & nur nach vorheriger Rücksprache mit dem Zeltinhaber zu betreten

 

03).

Auf ein mittelalterliches Ambiente muss geachtet werden(z.B.: Plastikflaschen, Bierflaschen, moderne Kleidung, …. sollte nicht sichtbar für Außenstehende sein)

 

04).

Rufschädigung & Veräußerungen falscher Tatsachen hat sofortigen Ausschluss aus der Gruppe bzw. Clan zu Folge

 

05).

Die Gerichte werden vor Lagerbeginn festgelegt. Kosten werden unter den Teilnehmer die zugesagt haben aufgeteilt. Essen und Getränke nur gegen Vorkasse oder Selbstversorgung

 

06).

Bei Sonderwünschen, ist die Verpflegung selbst zu besorgen

 

07).

Planungen innerhalb der Gruppe, bzw. Clan, dürfen nicht an 3. mitgeteilt werden (Verschwiegenheitsplicht)

 

08).

Jeder sollte über die Darstellung seiner Person, sowie den dazugehörigen Gegenständen, bzw. Waffen, Auskunft geben können

 

09).

Ausschank von alkoholischen Getränken, an Lagernde unter 18 Jahren, ist untersagt

 

10).

Diebstahl & Drogenmissbrauch im Lager, wird zur Anzeige gebracht

 

11).

Gäste

a). Mitglieder der sippenfremde Gäste mitbringen wollen, müssen diesen frühzeitig bekanntgeben und für dessen Unterbringung mit Verpflegung Sorge tragen.

 

b) Mitglieder die Gäste mitbringen, sind für diese verantwortlich

 

c.)Gäste die mitessen, haben sich an den Unkosten zu beteiligen.

 

Unkostenbeitrag richtet sich anteilig nach dem Essensaufwand

 


d.)Gäste die mitessen wollen müssen mindestens 2.Wochen zuvor angemeldet werden und die Sippe muss gefragt werden ob sie damit einverstanden ist.


12).

Gemeinsames auf - & abbauen des Lagers ist Pflicht

 

13).

Jeder hat für sein Geschirr und Besteck selber Sorge zu tragen ( passend zum Mittelalter)

 

14).

Mitbringen von Haustieren zum Lager ist mit dem Veranstalter abzusprechen

 

15).

Vorabklärung von Holz und Feldküche auf Lager

 

16).

Allgemeine Arbeitsteilung - Wechsel(Spülen - Kochen - Lagerplatz aufräumen). Bei nichteinhaltung Pranger oder mit Schandgeige über Lager führen und zwar Barfuß & oben ohne, Frauen dürfen BH tragen

 

17).

Jedes Mitglied haftet für verursachte Streitigkeiten & Schäden gegenüber dritte selbst. Vorstände können auf Wunsch zur Schlichtung bzw. Beratung hinzugezogen werden

 

18).

Lagerbewachung bei Umzug 1 Person, bei Nachtwache mindesten 2 Personen. Bei nächtlichen Rundgängen 1 Person zusätzlich die im Lager bleibt

 

19).

Bei sämtlichen Regelverstößen, tagt das Sippengericht

 

20).

Teilnahme von Minderjährigen beim Lager, nur mit schriftlicher Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten

 

21).

Probleme die nicht ins Lager gehören, sollten nicht im Lager diskutiert werden

 

 

(Der Vorstand )

 

Impressum

Die Muenchner-Sippe wird 
vertreten durch:

René Binder 

 

eMail:Muenchner-sippe@gmx.de