Hübschlerin

Prostitution war im Mittelalter gestattet , galt aber als niederer und unehrbarer Beruf. Hübschlerinnen standen somit auf der selben Stufe wie Henker, Abdecker, Spielleute und Bettler. Sie waren aber ein durchaus notwendiger und als solcher auch anerkannter Teil der Gesellschaft. Prostituierte bewahrten fromme Frauen und Mädchen vor Schändung , weshalb sie die Kirche als notwendiges Übel ansah.

 

 

Für eine Prostituierte bestand kaum eine Möglichkeit dem unehrlichen Leben zu entrinnen, da finanzielle Hilfe von Behörden oder Verwanten nicht gewährleistet war. Durch hohe Verschuldung waren sie dem Frauenwirt gegenüber verpflichtet.

 

 

Ausser durch Heirat, Klostereintritt oder Freikauf endete die Berufslaufbahn einer Hübschlerin erst dann, wenn sie zu alt war oder krank wurde .

 

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