Verdienst, Vermögen und Stand der Hübschlerin in der Gesellschaft

Hübschlerinnen gehörten zur niedrigsten Vermögenskategorie.  Ihr Verdienst von drei bis fünfzehn  Pfennig pro Kunde entsprach zwar dem halben Gehalt eines Tagelöhners jedoch zeigte sich vorwiegend ein Bild der Armut auf. Kleidung, Nahrung und sonstige Dinge des täglichen Lebens  bezogen die Prostituierten oft zu überteuerten Preisen von ihrem Frauenwirt. An Feiertagen oder wenn die Frauen zu einer Hochzeit eingeladen wurden konnten sie sich Kleidung gegen eine vom Frauenwirt  festgelegte Gebühr ausleihen . Dies alles hatte eine oftmals hohe Verschuldung zur Folge, die sich, innerhalb von kürzester Zeit , abhängig von der Willkür des Frauenwirtes, verdoppeln konnte.

Zahlreiche Hübschlerinnen waren deshalb mittellos und konnten ihre Schulden nicht begleichen.

 

Das Einkommen einer Hure wurde durch ihre Verführungskunst bestimmt. War sie in der Lage mit Geschick und Charme einen Mann so zu beeindrucken, das er ihr hörig wurde konnte sie durchaus den Stand einer Mätresse oder Kurtisane erreichen. Von einigen Königen ist belegt, dass sie sich feste Mätressen zugelegt haben,die Verhältnisse endeten aber gewöhnlich, wenn die Frau schwanger wurde oder an Schönheit verlor.

 

Hübschlerinnen gehörten zum nieder angesehenen Volk und standen auf der gleichen Stufe wie Henker, Bettler und Spielleute. Trotzdem akzeptierte man sie als notwendigen Teil der Gesellschaft, da sie die ehrbaren und frommen Frauen vor Schändung und Vergewaltigung bewahrten.

Der mit Aberglauben behaftete Ruf einer Hübschlerin war sehr zwiespältig. Einerseits galt  allein ihr Blick als unheilbringend, andererseits glaubte man, ihre Anwesenheit auf Festlichkeiten bringe Fruchtbarkeit und Kindersegen.

 

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