Als Hübschlerin bezeichnete man im Mittelalter Frauen, die ihren Körper gegen Geld an Männer verkauften.Für diese Frauen gab es weitere Bezeichnungen wie z. B. berüchtigte, unzüchtige, wilde oder gemeine Frau.

 

Solche unehrbaren Frauen mussten sich optisch zu erkennen geben und sich an gewisse Kleiderordnungen halten. Diese Kennzeichnungen waren von Stadt zu Stadt verschieden, in der Regel durften sich Hübschlerinnen nur in den sog. Schandfarben rot, gelb oder grün kleiden, das tragen von Gold und Silberschmuck war ihnen untersagt und, im Gegensatz zur ehrbaren Frau, mussten sie ihre Haare offen tragen und nicht unter einem Schleier verdeckt.

 

 

Ein weiteres Erkennungsmerkmal war das an die Kleidung angeheftete gelbe Rad. Dieses bezeichnete die Spinn und Webhäuser in denen die Frauen gegen das spinnen einer gewissen Menge Garn eine eine Übernachtungsmöglichkeit bekamen und die somit zu den ersten inoffiziellen Bordellen wurden.

 

 

Hübschlerinnen waren an allen öffentlichen Plätzen anzutreffen, nicht nur in Tavernen und Badehäusern, sondern auch in der Nähe der Kirche. Zu ihren Kunden gehörten Männer aller Schichten vom Bauern und Handwerker bis hin zu Kaufleuten und Pilgern.

 

Wanderhuren zogen in kleinen Gruppen von Stadt zu Stadt, oftmals( zum eigenen Schutz)mit Schaustellern oder Heertrossen.

 

 

Im 13. Jahrhundert tauchten erste seßhafte Huren in Bordellen auf. Diese wurden meistens vom sog. Frauenwirt ( oftmals der Scharfrichter ) verwaltet. Dieser sorgte gegen Entlohnung von den Frauen für ihre Versorgung d. h. für essen und trinken, Kleidung und schützte sie vor all zu zudringlichen Freiern.

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