Auflistund der Hinrichtungsarten

Käfig

 

Hinrichtung. Siehe „Eiserner Käfig“

 

 

Lebendig einmauern

 

Hinrichtung. So wurde auch mit Nonnen in Klöstern verfahren. Noch heute finden sich wahrscheinlich in alten Kloster gemäuern die Reste von lebendig Eingemauerten.

 

 

Ertränken in Fässern oder mit Gewichten

 

Hinrichtung.

 

 

Steinigen, Steinigung

 

Hinrichtung. Der Verurteilte wurde der Öffentlichkeit unbeweglich dargeboten, und wurde mit Steinen zu Tode geworfen. Oft wurde ein Sack über das Opfer gestülpt, um etwaige Skrupel zu dämpfen, denn man sah dann nicht mehr direkt, dass man einen Menschen tötete.

 

 

Zerreißen zwischen Bäumen

 

Hinrichtung. (kleinere) Bäume wurden mit Seilen heruntergezogen und festgebunden. Der Verurteilte wurde dann an die Bäume gebunden und die Seile wurden gekappt.

 

 

Köhlern

 

Hinrichtung. Bei den Landsknechten angewandte Tötungsart. Feindliche Soldaten wurden an einem Pfahl über glühender Kohle angebunden. So verschmorten zuerst die Füße, so dass das Opfer sein eigenes Fleisch verbrennen riechen konnte, wenn er nicht zuvor in Ohnmacht fiel.

 

 

Angstloch

 

Hinrichtung. In ein tiefes Loch wurde der Verurteilte ohne Nahrung geworfen und nicht wieder herausgeholt. Da dort meistens schon mehrere Menschen verendeten, musste man mit Gestank, Krankheiten, Ratten und Ungeziefer rechnen, die den Menschen langsam dahinrafften.

 

 

Ausweiden des Darms

 

Hinrichtung.

 

 

Lebendig begraben

 

Hinrichtung.

 

 

Turmsturz

 

Hinrichtung. Als Strafe für Ketzerei wurden meist Frauen von der Stadtmauer oder einem Turm gestürzt. Diese Strafe kam häufig zu Beginn der Hexenverfolgungen auf, wurde dann aber abgeschafft, da sie nicht genügend zur Belustigung der Zuschauer beitrug.

 

 

Galgen

 

Hinrichtung. Anfangs wurden die Verurteilten am Galgen hochgezogen. Erst später wurden sie auf einen Stuhl gestellt und „plötzlich“ erhängt, so dass sie sich, wenn sie Glück hatten, das Genick brachen und nicht durch Strangulation zum Tode kamen. Auch der Henker half manchmal nach, indem er mit seinem Gewicht an dem Gehängten zerrte.

 

 

Pfählen, Pfahl

 

Hinrichtung. Das Pfählen gilt als eine der grausamsten Hinrichtungen, die den Tod des Opfers zur Folge hat. Dem Verurteilten wurde ein angespitzter, oder absichtlich stumpf gelassener, und mit Fett beschmierter Pfahl anal eingeführt. Nicht, dass das schon schmerzhaft genug wäre, wurde dieser Pfahl aufgestellt mit dem Opfer obenauf, das durch sein eigenes Gewicht immer tiefer rutschte und so den Pfahl immer weiter in seine Eingeweide eindringen ließ. Diese schmerzhafte Prozedur konnte tagelang dauern, bis endlich der erlösende Tod eintrat.

 

*Update*: Norbert Ohler schreibt hierzu in "Sterben und Tod im Mittelalter" (S. 219f): "Kindsmord und Notzucht wurden gelegentlich durch Pfählen bestraft. Dazu bediente man sich offensichtlich nicht der aus der Antike bekannten Art, bei der das lebende Opfer senkrecht auf einem im Boden stehenden Pfahl gespießt wird; vielmehr wurde der Delinquent gefesselt in eine unter dem Galgen ausgehobenen Grube gelegt. Möglicherweise steckte man dem Opfer vorher noch ein Rohr in den Mund; es sollte diesem nicht etwa das Atmen, sondern der Seele auszufahren erlauben (Seelenloch). Nachdem die Grube zugeschüttet war, trieb man einen angespitzten Pfahl durch die Erde und das Opfer; damit sollten dessen Qualen verkürzt und seine Wiederkehr verhindert werden. Im Fall der Notzucht standen der geschändeten Frau die ersten Schläge auf den Pfahl zu; den Rest besorgte der Henker." (Vielen Dank Johannes)

 

 

Vierteilen

 

Hinrichtung. Der Verurteilte wurde an Händen und Füßen jeweils mit einem Seil an vier Pferde gebunden. Die Pferde wurden dann mit Peitschenhieben in 4 verschiedene Richtungen getrieben und rissen so dem Angeklagten Arme und Beine aus. Wenn der Henker mit der Axt nachhelfen musste, wurde er selbst bestraft.

 

 

Axt

 

Hinrichtung. Die Axt wurde benutzt, um dem Verurteilten den Kopf abzuschlagen. Dabei legt der Verurteilte seinen Kopf über einen Pflock, in den eine Vertiefung für das Kinn gemeißelt ist. Der Henker sollte dann möglichst mit einem Schlag den Hals zwischen den Wirbeln durchtrennen, so dass die Axt wieder im Holz stecken bleibt und der Kopf auf der anderen Seite herunterfiel. Leider schaffte es der Henker nicht immer, beim ersten Schlag, den Kopf abzutrennen, was dem Verurteilten entsetzliche Schmerzen zufügte.

 

 

Eiserner Käfig

 

Hinrichtung. In einen eisernen Käfig wurden Verurteilte nackt eingesperrt. Ähnlich einem Vogelkäfig hing der Verurteilte dann darin aufgehängt und sterben gelassen. Der Tod trat durch Verdursten oder Erfrieren ein. Die Überreste des Toten wurden nach seinem Tod noch eine Zeit lang in dem Käfig belassen, um die übrige Bevölkerung der Stadt abzuschrecken, ähnliche Vergehen zu begehen.

 

 

Eiserne Jungfrau

 

Hinrichtung. Meist ein Sarkophag-Ähnlicher Behälter mit einem Frauenkopf obenauf. Er stand senkrecht und konnte vorne geöffnet werden. Durch die Wände der Türen und der Rückwand waren große Nägel geschlagen worden, die die lebenswichtigen Organe und die Augen des Verurteilten zerstachen. Der Verurteilte wurde hineingesteckt und beim Schließen der Türen so zu Tode gestochen.

 

Andere Meinungen gehen davon aus, dass die Nägel der eisernen Jungfrauen immer erst nachträglich hineingetrieben wurden und die ursprünglichen Folterinstrumente ohne Todesfolge auskamen. Dabei wurde der Gefolterte in diesen Sarkophag-Ähnlichen Behälter gesteckt, um ihm den Tod vor Augen zu führen, wie es wohl sein würde, wenn er im Sarg liegt.

 

Wieder andere meinen, und das ist die gängige Lehrmeinung, dass die Eiserne Jungfrau überhaupt nicht existierte und die gefundenen Stücke Nachbildungen aus späterer Zeit seien.

 

 

Richtschwert

 

Hinrichtung. Um mit dem Richtschwert gerichtet zu werden, musste der Verurteilte sich hinknien und in demütiger Haltung seinen erlösenden Schlag abwarten. Der Henker versuchte dabei, den Kopf des Verurteilten mit einem Schlag abzutrennen, indem er genau zwischen die Halswirbel zielte. Denn wenn er den Halswirbelknochen traf, war die Chance nicht so hoch, dass der Kopf mit einem Schlag abgetrennt wurde.

 

Folgen daraus waren, dass manchmal bis zu zehn Schläge benötigt wurden, um den Kopf abzutrennen. Wenn der erste Schlag nicht saß, hatte der Verurteilte höllische Schmerzen bis hin zu einer Querschnittslähmung und fiel zu Boden. Der Henker musste weiter schlagen, bis der Kopf ab war. In dummen Situationen konnte der Henker auch andere Körperteile zuerst treffen…

 

 

Säge

 

Hinrichtung. Andererseits war die Strafe durch die Säge eines der grausamsten Strafinstrumente, die man sich vorstellen konnte. Der Verurteilte wurde Kopfüber an ein Seil gehängt. Nun begann der Scharfrichter, mit einer Säge zwischen den Beinen des Opfers zu sägen und zwar in Richtung Bauchraum. Zuerst wurde hierbei die Haut aufgefetzt, die Muskeln und Sehnen durchtrennt, bis die Säge schließlich am Beckenknochen angekommen ist. Dann wird unter entsetzlichen Schmerzen weitergesägt. Kopfüber wurde das Opfer aufgehängt, damit es nicht zuviel Blut verlor und dadurch länger bei Bewusstsein gehalten werden konnte.

 

 

Scheiterhaufen

 

Hinrichtung. Wird hauptsächlich mit Hexenverbrennung in Verbindung gebracht, aber auch andere "Ketzer" wurden auf dem Scheiterhaufen verbrannt. Dazu wurden die Menschen an einen Pfahl über schnell brennbarem Material, wie dünne Äste und Heu, angebunden und das Feuer wurde entfacht. Wer Glück hatte, dem Band der Henker (manchmal aus Mitgefühl oder weil er bezahlt wurde) das Seil so fest um den Hals, dass er schon vor der Verbrennung an Erstickung oder gar Halsbruch starb.

 

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