Hinrichtungen fanden im Mittelalter öffentlich statt und hatten neben der Abschreckung damals noch einen großen Unterhaltungswert.Adelige Bürger konnten sich bei Straftaten oft freikaufen oder wurden des Landes verwiesen während Arme oder unfreie Bürger für das selbe Delikt ihr Leben lassen mussten.

Bei der Durchführung einer Hinrichtung wurde der Verurteilte zum Richtplatz geführt , meist in Begleitung eines betenden Mönchs mit Kruzefix und dem Volk , welches den Todeskandidaten mit mit Steinen bewerfen  oder ihn verbal angreifen und beleidigen durfte .

Der Scharfrichter war für die Durchführung des zuvor festgelegten Urteils zuständig , das  er ordnungsgemäß auszuführen  hatte um den Volkszorn in dieser Situation nicht auf sich selbst zu lenken .

 

Da das Scharfrichtertum ein  solider Ausbildungsberuf war , der mit einer Meisterprüfung endete ,wurde er für seine Arbeit auch bezahlt, wobei die unterschiedlichen Tätigkeiten auch mit unterschiedlichen Preisen belegt waren siehe Scharfrichter/Verdienst

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