Als Gottesurteil bezeichnete man eine vermeintlich durch übernatürliche Kräfte( in diesem Fall Gott) herbeigeführte Entscheidung. Dem zu Grunde liegt die Vorstellung, dass ein höheres  Wesen eingreift um in einem Prozess den Sieg der Gerechtigkeit zu garantieren.

Diese sogn. Ordinalen fanden ihre Anwendung, wenn man einen vermeintlichen Täter nicht mit Beweisen überführen konnte .Gott galt in diesem Fall als der Hüter des Rechts , der Unschuldige bei den Proben bzw. Urteilen schützte.Obwohl es immer wieder einzelne kritische Stimmen gegen solche Urteile gab wurden sie erst ab dem 12. Jahrhundert ernsthaft in Frage gestellt und verloren zunächst durch die Einführung von Beiweißregeln bei Prozessen ihre Bedeutung.

Großer Beliebtheit erfreuten sie sich jedoch wieder in Zeiten der Hexenverfolgung .

 

1. Feuerprobe

 

Der Angeklagte musste ein Stück heißes Eisen mit bloßen Händen tragen . Verheilten danach die Brandwunden ohne Probleme galt er als unschuldig

 

2. Wasserprobe

 

Der rituell gefesselte Proband wurde an einem Seil ins Wasser geworfen. Ging er unter galt er als unschuldig, weil man der Meinung war, dass das reine Wasser ihn aufnehmen würde während es einen Schuldigen an der Oberfläche belassen würde .

 

3.Zweikampf

 

Man ließ die im Rechtsstreit befindlichen Personen so lange miteinander kämpfen bis Einer den Anderen überwältigte. Der Sieger hatte seine Unschuld bewiesen.

 

4. Blutprobe

 

Diese beruht auf der Annahme, das ein Leichnam in Anwesenheit seines Mörders wieder zu bluten anfängt.

 

5. Abendmahlsprobe

 

Man glaubte, dass ein Schuldiger nicht in der Lage wäre , das hl. Abendmahl zu empfangen. Gelang ihm dies doch war er unschuldig .

 

6. Losordal

 

Hierbei entschied ein Los über Schuld oder Unschuld

 

7. Kreuzprobe

 

Kläger und Beklagter mussten mit ausgestrecktem Arm  unbeweglich vor einem Kreuz stehen. Wer sich als erster bewegte galt als schuldig .


Impressum

Die Muenchner-Sippe wird 
vertreten durch:

René Binder 

 

eMail:Muenchner-sippe@gmx.de