1. Die Würgeschraube
Hierbei handelt es sich um eine Art Schraubzwinge, die dem Opfer um den Hals gelegt wird und immer fester zugedreht wurde, sodaß dem Angeklagten die Luft zum atmen genommen wurde.
2. Ertränken
Das Opfer wurde mit gefesselten Händen in einem Käfig , der an einem Seil befestigt war, immer wieder für mehr oder weniger lange Zeit unter Wasser gelassen . Sobald der Käfig über Wasser kam, hatte der Angeklagte die Möglichkeit ein Geständnis abzulegen oder die Tortur weiter über sich ergehen zu lassen.
3. Peitschen, Geißeln, Zangen
Das Opfer wurde mit Peitschen geschlagen oder mit Zangen bearbeitet bis es geständig wurde . Eine besonders grausame Methode war dabei der sog. St. Elms Gürtel,ein Geißelungsgürtel, der auf der Innenseite mit spitzen Eisenstacheln versehen war, die tödliche Verletzungen hervorrufen konnten. Manche Scharfrichter legten zusätzlich noch fleischfressende Maden in die Wunden des Opfers , die sich dann ihren Weg in den Bauchraum suchten.
4. Streckbank
Das Opfer wurde auf einem langen Tisch an Armen und Beinen gefesselt . Die Arme des Angeklagten wurden nun mit einem Seil so weit auseinander gezogen, dass sich die Knochen des Gepeinigten aus den Gelenken lösten.
Eine Abwandlung davon ist der gespickte Hase, eine Walze mit Eisendornen, die über Bauch und Rücken des Angeklagten gerollt wurde.
5. Daumenschrauben
Diese Methode wurde besonders häufig bei Hexenprozessen benutzt. der Daumen oder ein anderer Finger wurden in eine Schraubzwinge gelegt und so weit zugedreht bis das Opfer geständig wurde.
6. Wachfolter
Der Angeklagte wurde mittels Stock oder Peitschenhieben tage und nächtelang wach gehalten .Diese Art der Folter hinterließ oft schwere psychische Schäden.
7.Die Ketzergabel
Die vier Spitzen der Ketzergabel bohrten sich in Kinn und Brustbein des Opfers sodaß es nicht mehr sprechen oder sich bewegen konnte .Inquisitatoren wollten damit erreichen, das der angeklagte von seinen *falschen* Glauben abschwor.
8. Ratten
Das Opfer wurde liegend gefesselt . Dann setzte.
man ihm einen Käfig mit einer Ratte auf den Bauch und zündete diesen an. Die Ratte suchte sich in Todesangst ihren Weg nach unten und begann sich , kratzend und beißend , in den Bauchraum vorzuarbeiten.
9.Aufziehen am Flaschenzug
Die Hände des Angeklagten wurden am Rücken zusammen gebunden und an einem Seil befestigt. Mit Hilfe eines Flaschenzugs an der Decke der Folterkammer konnte der Gepeinigte immer wieder hinaufgezogen werden sodaß die Schultergelenke ausgerenkt wurden
10. Das Zeigen der Folterinstrumente
Oftmals reichte es schon, dem Angeklagten die Folterinstrumente zu zeigen und ihn somit zu einem Geständnis zu bringen.